Aftermarket-Lexikon
Österreichische Bezeichnung für die §57a-Begutachtung — das österreichische Pendant zur deutschen HU, durchgeführt in ermächtigten Werkstätten.
Das Pickerl ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG in Österreich. Anders als in Deutschland, wo Prüforganisationen (TÜV, DEKRA etc.) die HU durchführen, wird das Pickerl in Österreich von ermächtigten Werkstätten vergeben. Die Begutachtung muss jährlich erfolgen (Neuwagen: nach drei Jahren, dann jährlich). Geprüft werden Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit. Die Berechtigung zur §57a-Begutachtung ist für österreichische Werkstätten ein wichtiger Geschäftsfaktor und an bestimmte Qualifikations- und Ausstattungsvoraussetzungen geknüpft.